MOTZEK - Sommer 2024

67 Änderungen im Fahrtverlauf / Programm vorbehalten. TEL. 0 52 32 / 92 25 - 0 Reisebedingungen Reisedienst Motzek Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam ver- einbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Reisedienst Motzek GmbH & Co.KG, nachstehend„RV“ abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie er- gänzen die gesetzlichenVorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürger- lichesGesetzbuch)undderArtikel250und252desEGBGB(Einfüh- rungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorg- fältig durch! 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verp ichtungen des Kunden 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots von RV und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von RV für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von RV vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von RV vor, an das RV für dieDauervon12Werktagengebunden ist.DerVertragkommtauf derGrundlagediesesneuenAngebotszustande,soweitRVbezüg- lichdesneuenAngebotsaufdieÄnderunghingewiesenund seine vorvertraglichen Informationsp ichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist RV die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. d)DerKundehaftet fürallevertraglichenVerp ichtungenvonMit- reisenden, fürdieerdieBuchungvornimmt,wie fürseineeigenen, soweit er eine entsprechende Verp ichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E- Mail, per SMS oder perTelefax erfolgt, gilt: a)SolcheBuchungen(außermündlicheundtelefonische)sollenmit dem Buchungsformular von RV erfolgen (bei E-Mails durch Über- mittlungdesausgefülltenundunterzeichnetenBuchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 27Werktage gebunden. b) DerVertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (An- nahmeerklärung) durch RV zustande. Bei oder unverzüglich nach VertragsschlusswirdRVdemKundeneinedengesetzlichenVorga- benzuderen InhaltentsprechendeReisebestätigung inTextform8 übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reise- bestätigung in Papierform nachArt. 250 §6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat,weilderVertragsschluss ingleichzeitigerkörperlicherAnwesen- heitbeiderParteienoderaußerhalbvonGeschäftsräumenerfolgte. 1.3.BeiBuchungen imelektronischenGeschäftsverkehr(z.B. Inter- net, App,Telemedien) gilt für denVertragsabschluss: a)DemKundenwirdderAblaufderelektronischenBuchung inder entsprechenden Anwendung von RV erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nut- zung erläutert wird. c)DiezurDurchführungderOnlinebuchungangebotenenVertrags- sprachen sindangegeben.Rechtlichmaßgeblich istausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von RV im Onlinebuchungssystem ge- speichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf desVertragstextes unterrichtet. e)MitBetätigungdesButtons(derSchalt äche)„zahlungsp ichtig buchen“ bietet der Kunde RV den Abschluss des Pauschalreisever- trages verbindlich an. An diesesVertragsangebot ist der Kunde 27 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f)DemKundenwirdderEingang seinerBuchungunverzüglichauf elektronischemWeg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungsp ichtigbuchen“begründetkeinenAnspruchdesKunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entspre- chendseinerBuchungsangaben.RV istvielmehrfrei inderEntschei- dung, dasVertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. h)DerVertragkommtdurchdenZugangderReisebestätigungvon RV beim Kunden zu Stande. i)ErfolgtdieReisebestätigungsofortnachVornahmederBuchung des Kunden durch Betätigung des Buttons„zahlungsp ichtig bu- chen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reise- bestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reise- bestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f)bedarf,soweitdemKundendieMöglichkeitzurSpeicherungauf einemdauerhaftenDatenträgerundzumAusdruckderReisebestä- tigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisever- trages ist jedochnichtdavonabhängig,dassderKundedieseMög- lichkeitenzurSpeicherungoderzumAusdrucktatsächlichnutzt.RV wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestäti- gung inTextform übermitteln. 1.4.RVweistdaraufhin,dassnachdengesetzlichenVorschriften(§§ 312Abs.7,312gAbs.2Satz1Nr.9BGB)beiPauschalreiseverträgen nach§651aund§651cBGB,die imFernabsatz(Briefe,Kataloge,Te- lefonanrufe,Telekopien,E-Mails,überMobilfunkdienstversendete Nachrichten(SMS)sowieRundfunk,TelemedienundOnlinedienste) abgeschlossenwurden,keinWiderrufsrechtbesteht,sondern ledig- lich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbeson- deredasRücktrittsrechtgemäߧ651hBGB (siehehierzuauchZi . 5). EinWiderrufsrecht besteht jedoch, wenn derVertrag über Rei- seleistungennach§651aBGBaußerhalbvonGeschäftsräumenge- schlossenworden ist,esseidenn,diemündlichenVerhandlungen, aufdenenderVertragsschlussberuht, sindaufvorhergehendeBe- stellung desVerbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht einWiderrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1.RVundReisevermittlerdürfenZahlungenaufdenReisepreisvor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgeho- bener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird ge- genAushändigungdesSicherungsscheineseineAnzahlung inHöhe von10%desReisepreiseszurZahlung fällig.DieRestzahlungwird 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein über- geben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Zi er 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 14 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nichtentsprechenddenvereinbartenZahlungsfälligkeiten,obwohl RVzurordnungsgemäßenErbringungdervertraglichenLeistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationsp ich- ten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbe- haltungsrechtdesKundenbesteht,so istRVberechtigt,nachMah- nung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Zi er 5 zu belasten. 3. Änderungen vonVertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betre en 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistun- gen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nachVertragsabschlussnotwendigwerdenundvonRVnichtwider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind RV vor Reisebeginn gestattet,soweitdieAbweichungenunerheblichsindunddenGe- samtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. RV ist verp ichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaftenDatenträger (z.B.auchdurchEmail,SMSoderSprach- nachricht) klar, verständlich und in hervorgehobenerWeise zu in- formieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Ei- genschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von beson- deren Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von RV gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemesse- nen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgelt- lich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalbdervonRVgesetztenFristausdrücklichgegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, so- weit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte RV für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventu- ellangebotenenErsatzreisebeigleichwertigerBescha enheitzum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Di erenzbe- trag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preiserhöhung; Preissenkung 4.1. RV behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag ver- einbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten fürTreibsto oder andere Energieträger, b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für verein- barte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flug- hafengebühren, oder c) eine Änderung der für die betre ende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 4.2.EineErhöhungdesReisepreises istnurzulässig, sofernRVden Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhö- hung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: a)BeiErhöhungdesPreises fürdieBeförderungvonPersonennach 4.1a)kannRVdenReisepreisnachMaßgabedernachfolgendenBe- rechnung erhöhen: •BeieineraufdenSitzplatzbezogenenErhöhungkannRVvomKun- den den Erhöhungsbetrag verlangen. • Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskos- ten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungs- mittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann RV vom Kunden verlangen. b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kannderReisepreisumdenentsprechenden,anteiligenBetraghe- raufgesetzt werden. c)BeiErhöhungderWechselkursegem.4.1c)kannderReisepreis in demUmfangeerhöhtwerden, indemsichdieReisedadurch fürRV verteuert hat 4.4. RV ist verp ichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn ge- ändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für RV führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag ge- zahlt, ist der Mehrbetrag von RV zu erstatten. RV darf jedoch von demzuerstattendenMehrbetragdieRV tatsächlichentstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. RV hat dem Kunden /Reisenden aufdessenVerlangennachzuweisen, inwelcherHöheVerwaltungs- ausgaben entstanden sind. 4.5.Preiserhöhungensindnurbiszum20.TagvorReisebeginnein- gehend beim Kunden zulässig. 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berech- tigt, innerhalb einer von RV gleichzeitig mit Mitteilung der Preis- erhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmenoderunentgeltlichvomPauschalreisevertragzurück- zutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von RV gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschal- reisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten bis vierWochen vor Reisebeginn 15 % bis dreiWochen vor Reisebeginn 35 % bis zweiWochen vor Reisebeginn 55 % bis eineWoche vor Reisebeginn 70 % bis dreiTage vor Reisebeginn 80 % einTag vor Reisebeginn 90 % 5.1.DerKundekann jederzeitvorReisebeginnvomPauschalreise- vertragzurücktreten.DerRücktritt istgegenüberRVunterdervor- stehend/nachfolgendangegebenenAnschriftzuerklären, fallsdie ReiseübereinenReisevermittlergebuchtwurde,kannderRücktritt auchdiesemgegenübererklärtwerden.DemKundenwirdempfoh- len, den Rücktritt inTextform zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert RV den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdes- sen kann RV eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit derRücktrittnichtvon ihmzuvertreten istoderamBestimmungsort oder indessenunmittelbarerNäheunvermeidbare,außergewöhn- liche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oderdieBeförderungvonPersonenandenBestimmungsorterheb- lich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außerge- wöhnlich,wennsienichtderKontrollevonRVunterliegen,undsich ihreFolgenauchdannnichthättenvermeiden lassen,wennallezu- mutbarenVorkehrungen getro en worden wären. RVhatdienachfolgendenEntschädigungspauschalenunterBerück- sichtigungdesZeitraumszwischenderRücktrittserklärungunddem Reisebeginn sowieunterBerücksichtigungdererwartetenErspar- nis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch ander- weitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Be- achtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des KundenbeiRVwirddiepauschaleEntschädigungwie folgtmitder jeweiligen Stornosta el berechnet. 5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, RV nach- zuweisen, dass RV überhaupt kein oder ein wesentlich niedrige- rer Schaden entstanden ist, als die von RV geforderte Entschädi- gungspauschale. 5.4. RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit RV nachweist, dassRVwesentlichhöhereAufwendungenalsdie jeweilsanwend- bare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist RV verp ichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der erspar- ten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwen- dung der Reiseleistungen konkret zu bezi ern und zu belegen. 5.5. Ist RV infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reise- preisesverp ichtet,hatRVunverzüglich,auf jedenFallaber inner- halbvon14TagennachZugangderRücktrittserklärung,zu leisten. 5.6.DasgesetzlicheRechtdesKunden,gemäߧ651eBGBvonRV durchMitteilungaufeinemdauerhaftenDatenträgerzuverlangen, dassstattseinereinDritter indieRechteundP ichtenausdemPau- schalreisevertrageintritt,bleibtdurchdievorstehendenBedingun- gen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie RV 7Tage vor Reisebeginn zugeht. 5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Un- fall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 6. Umbuchungen 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Ände- rungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verp egungsart, der Beförde- rungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzel- fall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornosta el der jeweili- gen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Zi er 5 € 5,00 pro betro enen Reisenden. 6.2.UmbuchungswünschedesKunden,dienachAblaufderFristen erfolgen,können,sofern ihreDurchführungüberhauptmöglich ist, nurnachRücktrittvomPauschalreisevertraggemäßZi er5zuden BedingungenundgleichzeitigerNeuanmeldungdurchgeführtwer- den. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfü- gige Kosten verursachen. 7.RücktrittwegenNichterreichensderMindestteilnehmerzahl 7.1.RVkannbeiNichterreicheneinerMindestteilnehmerzahlnach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zu- gangsderRücktrittserklärungvonRVbeimKundenmuss inder je- weiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. b) RV hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktritts- frist in der Reisebestätigung anzugeben. c)RV istverp ichtet,demKundengegenüberdieAbsagederReise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen NichterreichenderMindestteilnehmerzahlnichtdurchgeführtwird. d)EinRücktrittvonRV späterals4WochenvorReisebeginn istun- zulässig. 7.2.WirddieReiseausdiesemGrundnichtdurchgeführt,erhältder KundeaufdenReisepreisgeleisteteZahlungenunverzüglichzurück, Zi er 5.6. gilt entsprechend. 8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 8.1. RV kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von RV nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertrags- widrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages ge- rechtfertigt ist. 8.2. Kündigt RV, so behält RV den Anspruch auf den Reisepreis; RV musssich jedochdenWertdererspartenAufwendungensowiedie- jenigenVorteileanrechnen lassen,dieRVauseineranderweitigen Verwendungdernicht inAnspruchgenommenenLeistungerlangt, einschließlichdervondenLeistungsträgerngutgebrachtenBeträge. 9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden 9.1. Reiseunterlagen DerKundehatRVoderseinenReisevermittler,überdenerdiePau- schalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von RV mitgeteilten Frist erhält. 9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a)WirddieReisenicht freivonReisemängelnerbracht,sokannder Reisende Abhilfe verlangen. b) Soweit RV infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mänge- lanzeige nicht Abhilfe scha en konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzan- sprüche nach § 651n BGB geltend machen. c)DerReisende istverp ichtet,seineMängelanzeigeunverzüglich demVertretervonRVvorOrtzurKenntniszugeben. IsteinVertre- ter von RV vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschul- det, sind etwaige Reisemängel an RV unter der mitgeteilten Kon- taktstelle von RV zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit desVertreters von RV bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigungunterrichtet.DerReisendekann jedochdieMän- gelanzeigeauchseinemReisevermittler,überdenerdiePauschal- reise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter von RV ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, so- fern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzu- erkennen. 9.3. Fristsetzung vor Kündigung WillderKunde/ReisendedenPauschalreisevertragwegeneinesRei- semangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er RV zuvor eine an- gemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von RV verweigert wird oder wenn die so- fortige Abhilfe notwendig ist. 10. Beschränkung der Haftung 10.1.DievertraglicheHaftungvonRVfürSchäden,dienichtausder VerletzungdesLebens,desKörpersoderderGesundheitresultieren undnichtschuldhaftherbeigeführtwurden, istaufdendreifachen Reisepreisbeschränkt.MöglicherweisedarüberhinausgehendeAn- sprüchenachdemMontrealerÜbereinkommenbzw.demLuftver- kehrsgesetzbleibenvondieserHaftungsbeschränkungunberührt. 10.2.RVhaftetnicht fürLeistungsstörungen,Personen-undSach- schäden imZusammenhangmitLeistungen,diealsFremdleistun- gen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Aus üge, Sport- veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklichundunterAngabeder IdentitätundAnschriftdesver- mittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig ge- kennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht BestandteilderPauschalreisevonRVsindundgetrenntausgewählt wurden.Die§§651b,651c,651wund651yBGBbleibenhierdurch unberührt. RV haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden desReisendendieVerletzungvonHinweis-,Aufklärungs-oderOr- ganisationsp ichten von RV ursächlich geworden ist. 11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/ Reisende gegenüber RV geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschal- reise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendma- chung inTextform wird empfohlen. 12. Pass-,Visa- und Gesundheitsvorschriften 12.1. RV wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsab- schluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unter- richten. 12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Bescha en und Mitfüh- renderbehördlichnotwendigenReisedokumente,eventuellerfor- derliche ImpfungensowiedasEinhaltenvonZoll-undDevisenvor- schriften.Nachteile,dieausderNichtbeachtungdieserVorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Las- ten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn RV nicht, unzu- reichend oder falsch informiert hat. 12.3.RVhaftetnicht fürdie rechtzeitigeErteilungunddenZugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wennderKundeRVmitderBesorgungbeauftragthat,esseidenn, dass RV eigene P ichten schuldhaft verletzt hat. 13. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand 13.1. RV weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreit- beilegung darauf hin, dass RV nicht an einer freiwilligenVerbrau- cherstreitbeilegung teilnimmt.RVweist füralleReiseverträge,die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die eu- ropäischeOnline-Streitbeilegungs-Pla ttformhttp://ec.europa.eu/ consumers/odr/ hin. 13.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitglied- staats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wirdfürdasgesamteRechts-undVertragsverhältniszwischendem Kunden/Reisenden und RV die ausschließliche Geltung des deut- schenRechtsvereinbart.SolcheKunden/ReisendekönnenRVaus- schließlich an deren Sitz verklagen. 13.3. Für Klagen von RV gegen Kunden, bzw.Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kau eute, juristische Personen des ö entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RV vereinbart. © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bun- desverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. und Noll & Hüt- ten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2018-2019 Wir nehmen Datenschutz ernst. Die neue Datenschutz-Grundver- ordnung nden Sie auf unserer Internetseite unter www.motzek- reisen.de Reiseveranstalter ist: Reisedienst Motzek GmbH & Co. KG Erika und Markus Motzek AG Lemgo HRA 3065 Mühlenstraße 22 32791 Lage 05232-92250 05232-922525 info@motzek-reisen.de Stand dieser Fassung: Juli 2018

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